Kirchenasyl

Inspiriert von der „Sanctuary“-Bewegung in den Vereinigten Staaten etablierte sich die Idee des Kirchenasyls in den 1980er Jahren in Deutschland. Doch erst rund 30 Jahre später verbreitete sie sich rasant – ausgelöst durch die Räumung eines Kirchenasyls in Augsburg am 18. Februar 2014. Eine tschetschenische Frau mit ihren vier Kindern wurde nach Polen zurück­geschoben, wo sie zuvor durchgereist war – ein typischer sogenannter Dublin-Fall. Die europäische Dublin-Verordnung sieht vor, dass der Mitgliedstaat der Ersteinreise für das Asylverfahren zuständig ist. In einigen der Mitgliedstaaten herrschen jedoch menschenrechtlich bedenkliche Zustände, angefangen von Misshandlungen der Betroffenen nach Grenzübertritt bis hin zur anschließenden völligen Vernachlässigung. Wenn die Betroffenen in einen anderen Mitgliedsstaat weiterziehen, haben die dortigen Behörden sechs Monate Zeit, die Rücküberstellung zu organisieren; andernfalls werden sie für das Asylverfahren zuständig. An dieser Stelle kommt das Kirchenasyl ins Spiel. Es überbrückt die Zeit, um Flüchtlingen, die aus schwierigen Situationen in einem anderen Mitgliedsstaat kommen, ein faires Asylverfahren und eine ordentliche Behandlung in Deutschland zu ermöglichen.

Der Ablauf eines Kirchenasyls ist wie folgt: Am Tag der Ankunft eines Flüchtlings in Pfarrei oder Ordensgemeinschaft muss dies bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. Und innerhalb der folgenden vier Wochen muss ein Dossier eingereicht werden, in dem die Härten erläutert werden, denen der Flüchtling in dem anderen Mitgliedsstaat ausgesetzt war. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft das Dossier und entscheidet, ob Deutschland das Asylverfahren freiwillig übernimmt. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird das Dossier jedoch abgelehnt. Das Kirchenasyl muss dann bis zum Ende der Rücküberstellungsfrist fortgesetzt werden.

Im Ukama-Zentrum gewähren wir seit April 2022 in drei Zimmern Kirchenasyl. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt etwa 3 Monate. Es sind überwiegend Syrer bei uns im Kirchenasyl. Deren Chancen in dem sich an das Kirchenasyl anschließenden Asylverfahren sind sehr gut, d. h. ihnen eröffnet sich eine Bleibeperspektive in Deutschland.