Prävention

Präambel

Im Ukama-Zentrum treten wir ein für Respekt und Achtung der Würde und Rechte aller, insbesondere für den Schutz der Schwächsten. Wissend um und lernend aus Versäumnissen der Vergangenheit versprechen wir, einander zu sensibilisieren, jeder Form von Gewalt und Grenzverletzungen vorzubeugen, sie zu erkennen, einander darauf anzusprechen und miteinander darüber zu reflektieren.

Für unser Zusammenleben und -arbeiten gilt die Rahmenordnung der DOK. Sie entspricht der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz, welche für das Erzbistum Bamberg gilt, in dem das Ukamazentrum liegt.
Wir erwarten Offenheit für diese Rahmenbestimmungen und eine Bereitschaft, sich hier einzubringen, von allen, die bei uns wohnen, sich bei uns einbringen und die unsere Räumlichkeiten nützen.

Regeln/Bedingungen unseres Zusammenlebens

Jede/r, der/die länger länger als einen Monat bei uns mitlebt und regelmäßig (einmal wöchentlich oder mehr) mit uns zusammenarbeitet, wird intern über unser Selbstverständnis sowie dieses Präventionskonzept aufgeklärt.

Wer länger als ein Vierteljahr regelmäßig mit uns zusammenarbeitet (z.B. einmal wöchentlich), unterzeichnet die Selbstverpflichtungserklärung.

Jeder/r, der/die länger als drei Monate bei uns mitlebt, wird, ebenso wie die Jesuiten dies tun, zur Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung sowie zur Beibringung eines Polizeiliches Führungszeugnisses gebeten.

Jede/r, der/die bei uns im Haus lebt und mit uns mitarbeitet, wird darauf hingewiesen, dass die Privatsphäre und Integrität der Mitbewohner/innen und ihrer Zimmer absolut geschützt sind. Bei Verstößen ist jede und jeder aufgerufen, dies zunächst bei anderen HausmitbewohnerInnen anzusprechen.

Zusätzlich steht es jedem und jeder frei, sich jederzeit an die externen Beauftragten der ECE Provinz zu wenden und mit diesen zu sprechen.

Wer trotz Ermahnungen und Gesprächen gegen das Selbstverständnis oder unsere Regeln des Zusammenlebens verstößt, dem/der kann der Zugang zu unserem Haus auf Weiteres verwehrt werden.

Bei den nichtdeutschen HausmitbewohnerInnnen wird darauf geachtet, dass eine mündliche oder schriftliche Einführung in diese Punkte in ihrer Sprache geschieht.

Verantwortlichkeit für die Umsetzung

Verantwortlich für die Umsetzung des Vorgenannten ist der Superior der Jesuitenkommunität.

Gültigkeit dieser Regeln

Bis Dezember 2024.