Abschiebungshaft: Ohne Anwalt kein faires Verfahren
Um Waffengleichheit herzustellen arbeitet der Flüchtlingsdienst mit einem Team von Anwält:innen zusammen, vermittelt einzelne Fälle und erstattet ein Honorar, wenn das Verfahren verloren wird. Tatsächlich sind die Anwält:innen in fast der Hälfte der Fälle erfolgreich, d. h. die Betroffenen waren rechtswidrig inhaftiert. Was bedeutet das für unseren Rechts-staat? Und was geschieht mit den vielen, denen die Jesuiten nicht zur Seite springen können? Schon jahrelang fordern wir deshalb Pflichtanwälte. Jetzt haben sich 50 Organisationen zusammengetan und der Bundesregierung ein Positionspapier vorgelegt.
Lesen Sie auf der Webseite des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes das Positionspapier, sowie die Geschichte einer betroffenen Familie.