Dabei ist schon die Anklage kurios: Aus der Abhaltung einer Rede vom Bürgersteig zur schlechten bayerischen Klimapolitik parallel zu einer laufenden Straßenblockade wurde der Vorwurf der „psychologischen Beihilfe“ zu gemeinschaftlich begangener Nötigung konstruiert. Seitens der Verteidigung wird angeführt, dass selbst regierungskritische Reden auf Bürgersteigen, also im öffentlichen Raum, vom Grundrecht der Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Als Alt sich weigerte, den Einspruch zurückzunehmen, drohte der Richter „Ich schick Sie ins Gefängnis – und sie wissen das.“ Es ist ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung, dass ein Richter bereits zu Prozessbeginn, noch vor der Erklärung des Angeklagten oder der Beweisaufnahme, verkündet, welche Strafe er vorgesehen hat. Dagegen wurde seitens des Anwalts von Pater Alt ein Befangenheitsantrag eingelegt, dem nach zwei Tagen stattgegeben wurde - in der bayerischen Verfolgung von Klimaprotest ein absolutes Novum.