Rechtskräftig verurteilt – Jörg Alt bereitet sich auf Ersatzfreiheitsstrafe vor
Aus der Stellungnahme von Jörg Alt zur Rechtskraft des Urteils: „„Ich werde die vom Bayerischen Obersten Landgericht bestätigte Strafe von 50 Tagessätzen zu 10 Euro nicht bezahlen. Ich habe stets erklärt, dass ich als Ordensmann wegen des Armutsgelübdes über kein Einkommen und kein Bankkonto verfüge, dass ich den Orden und die Mitbrüder durch Zahlung meiner Geldstrafen nicht schädigen möchte, und es, da der Orden auch Eigentümer der von mir genützten Dinge wie z.B. Computer ist, bei mir nichts zu pfänden gibt. Ich werde auch nicht öffentlich um Spenden zur Begleichung der Strafe bitten, weil ich nach wie vor davon überzeugt bin, das Bestmögliche zum richtigen Zeitpunkt getan zu haben und ich mich deshalb nicht ‚freikaufen‘ lassen möchte. Ich bin bereit, meine Strafe durch 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis abzusitzen.“
Das Statement in voller Länge, den Beschluss des Bayerischen OLG, das Urteil des Landgerichts Nürnbverg-Fürth sowie die 'als wahr unterstellten" Beweisanträge finden Sie hier